WERTzeit „Bildung“ – für die berufliche (Weiter-)Qualifikation
Im Zuge einer notwendigen beruflichen Veränderung steht nicht die direkte Vermittlung in eine neue Beschäftigung, sondern zunächst die berufliche (Weiter-)Qualifikation im Vordergrund.
Sofern diese nicht nebenberuflich, sondern in Form einer „Bildungs-Auszeit“ gemacht werden muss – gleichzeitig aber die Lebensumstände ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erforderlich machen – bietet WERTzeit „Bildung“ den notwendigen Rahmen.
